I. Beschränkte Garantie
Senmotic stellt diese Garantie Verbrauchern zur Verfügung, die neue Senmotic-Barfussschuhe von Senmotic erworben haben. Senmotic garantiert, dass sämtliche neuen Barfussschuhe für die Dauer der Garantiezeit, wie nachstehend definiert, frei von Herstellungs- oder Materialfehlern („Mängel“) sind. Diese Garantie gilt ausschließlich gegenüber dem Erstkäufer des Barfussschuhs für einen Mangel, der innerhalb der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß angezeigt wurde. Unsere Schuhe entsprechend den Beschreibungen und sind für die jeweils benannten Einsatzgebiete konzipiert. Es obliegt dabei Ihnen zu prüfen, ob das ausgewählte Modell für das jeweilige Einsatzgebiet geeignet ist. Diese Garantie ist nur in Deutschland rechtsgültig und durchsetzbar. Ihre Gewährleistungsansprüche werden durch diese Garantie nicht tangiert.
II. Garantiezeit
Die Garantiezeit von 36 Monaten beginnt am Tag des Kaufes durch den Erstkäufer (Verbraucher).
Die Garantie wird nicht verlängert, erneuert oder anderweitig tangiert, wenn der Barfussschuh instandgesetzt oder ausgetauscht wurde. Bei instandgesetzten oder ausgetauschten Schuhen verbleibt es bei der verbleibenden, ursprünglichen Garantiezeit.
III. Bedingungen und Beschränkungen
Die Garantie umfasst:
- Verklebung der Laufsohlen
- Verklebung der Innensohlen
- Festigkeit der Nähte
- Fester Sitz der Ösen
- Risse und Löcher im Leder (sofern ordnungsgemäße Pflege stattgefunden hat)
Diese beschränkte Garantie umfasst nicht:
- Den normalen Verschleiß des Schuhs
- Mängel, die durch den Transport oder die Lagerung des Barfußschuhs verursacht werden
- Mängel oder Beschädigungen, die durch unvorschriftsmäßige Verwendung oder mangelhafte Wartung verursacht werden
- Schäden aufgrund von Modifikationen der Barfußschuhe
- Die Schnürsenkel
- Beschädigungen durch scharfe Gegenstände in Folge von Torsion, Stauchung, Fall, eines anormalen Stoßes oder sonstiger Handlungen die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Senmotic liegen.
Die Garantie erlischt, wenn Modifikationen oder Reparaturen durch andere als Senmotic vorgenommen worden sind.
IV. Durchsetzung der Garantie
Sollte es zum Garantiefall kommen, ist dieser unverzüglich anzuzeigen. Senmotic wird nach eigenem Ermessen den Barfussschuh in der Manufaktur instandsetzen oder kostenfrei austauschen. Senmotic ist dabei eine angemessene Zeit für die Prüfung und ggf. für die Instandsetzung einzuräumen. Die Garantie kann nur unter Nachweis des Kaufes durch entsprechenden Kaufbeleg in Anspruch genommen werden. Sollten Sie einen Garantiefall anmelden wollen, so setzen Sie sich bitte telefonisch unter 0171 693 00 53 oder per E-Mail unter kontakt (at) senmotic-shoes.eu mit uns in Verbindung.