Big Player gegen Senmotic Barfußschuhe

Big Player gegen Senmotic Barfußschuhe

Heute geht es mal ausnahmsweise um wirtschaftliche Themen. Wir plaudern ein bisschen aus dem Nähkästchen. Vorab: Wirtschaft ist ein bisschen wie Krieg. Man schlägt seine Wettbewerber, man schmiedet Allianzen, man sichert sich starke Positionen, man kauft Wettbewerber auf und man schädigt Wettbewerber. Gerade bei letzterem sind mehr Firmen aktiver als man denkt. Wir halten uns da raus – parieren jedoch jeden Angriff auf uns mit der gebotenen Härte und Durchsetzungsfähigkeit.

Senmotic ist eine EU-weit geschützte Marke, mit seinen Barfußschuhen sehr erfolgreich und deswegen sehr begehrt. Nur der Markeninhaber darf seine Marke nutzen oder Lizenzrechte vergeben. Für alle anderen ist die Marke “Senmotic” tabu. Will man zumindest meinen… Wenn man bei Google “Senmotic shoes” eingegeben hat, kam immer am Ende oder am Anfang der Suchergebnisse eine Anzeige (auch bekannt als Google Adwords): Senmotic Shoes – jetzt bei eBay. Die Sache hat nur einen Haken: Es gibt keine Senmotic Barfußschuhe bei eBay. Denn unsere Schuhe gibt es exklusiv nur bei uns im Shop. Hat man auf die Anzeige geklickt, kam man bei eBay nur auf eine Suche innerhalb von eBay.

So hat eBay versucht, unsere Marke auszubeuten und über unsere Schuhe Interessenten auf seine Plattform zu locken. Das ist schon etwas dreist. Also über unseren Rechtsanwalt eine Abmahnung mit Unterlassung an eBay geschickt. Zurück kam ein längeres Briefchen mit dürftigem Inhalt. Neben diversen Aufzählungen von Urteilen, die weit an der Sache vorbei gehen und vielen wichtigen juristischen Nullsätzen kam ganz am Ende: Die Abmahnung wird nicht unterschrieben. Aber aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht schaltet eBay keine Inserate mehr bei Google mit dem Markennamen “Senmotic”.

Wer in Deutschland einen Anwalt beauftragt, bezahlt ihn auch. Selbst wenn es das Geld dann bei einem Sieg von der gegnerischen Seite wiedergibt. Wir hatten unserem Anwalt für die Sache ein Honorar im vierstelligen Bereich gezahlt. Als “Sieger” wollten wir das Geld natürlich von eBay wieder haben. Also das alte Spiel: Briefchen mit der Forderung an eBay. Zurück kam ein längeres Briefchen mit dürftigem Inhalt, viel heißer Luft und ganz am Ende: Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet eBay die Gebühren.

Ach ja, die unkomplizierten Jungs und Mädels von eBay. Und tatsächlich, es wurden keine Google Adwords mit “Senmotic Shoes” geschalten. Wie schon geschrieben, ist “Senmotic” EU-weit geschützt. Deswegen haben wir uns 14 Tage später mal umgesehen und die Verblüffung war groß. Was stand auf der schwedischen Google-Seite: Senmotic Shoes – jetzt bei eBay. Und natürlich auch wieder auf der deutschen Google Seite. Das ist schon nicht mehr dreist, sondern rotzfrech. Deswegen haben wir eBay nochmal abgemahnt, eine weitere Gebührennote vom Anwalt mitgesendet und auch gleich eine Klageandrohung formuliert. Jetzt hat eBay mit keiner Wimper gezuckt, die Abmahnung vollumfänglich unterschrieben und die Anwaltsgebühren gezahlt. Auf eine Klage wollte man es wohl nicht ankommen lassen, weil man die Erfolgsaussichten gering einschätzte. Ebenso hätte ein Sieg unsererseits ein ganzes Geschäftsmodell “Nutze rechtswidrig die Marken anderer Firmen für deine Zwecke” zum Wanken gebracht.

Das Spiel geht weiter, nur mit einem anderen Player

Kennen Sie einen großen Fluß im brasilianischen Urwald? Genau, Amazon. Ein Riesenladen mit 74,4 Milliarden US-Dollar Umsatz in 2013. Die Geschichte wird erst so richtig rund, wenn man weiß, dass uns ein Mitarbeiter von Amazon angerufen hat: Ob wir nicht bei Amazon unsere Barfußschuhe verkaufen wollen? Wir? Nö… sonst würden wir ja bei Amazon verkaufen (Wir mögen Logik) Senmotic Barfußschuhe - Smilie Wink. Hm, dann gehen Ihnen aber Umsätze verloren. Klar, Amazon auch

Dann war das Gespräch beendet. Senmotic Barfußschuhe - Smilie Wink Einige Wochen später haben wir bei Google “Senmotic Shoes” eingeben. Und was kam? Eine Google Adwords-Anzeige: Senmotic – jetzt bei Amazon. Hat man auf die Adwords-Anzeige geklickt, ist man bei Amazon gelandet und was wurde dort präsentiert? Barfußschuhe eines Mitbewerbers. Das ist bis dato das Dreisteste, was wir erlebt haben und toppt eBay um Längen. Also eine schöne Abmahnung in den Urwald zum Büro nach München geschickt. Was kam zurück? Viele Nullsätze und ganz am Ende: Abmahnung wird nicht unterschrieben. Unsere RA-Gebühren werden nicht gezahlt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden jedoch keine Google Adwords mit “Senmotic” mehr geschalten. Außerdem ist der Firmensitz von Amazon in Luxemburg und von dort wird die deutsche Seite betrieben. Wir mögen uns doch dorthin wenden. Ja gerne doch… Nur haben wir vorher einen kleinen Abstecher in das Landgericht Leipzig gemacht. Dort ist jetzt eine Klage gegen Amazon anhängig.

Wirtschaft ist eben ein bisschen Krieg. Und eBay und Amazon führen diesen Krieg mit allen Mitteln. Nach Angaben von eBay werden die Google Adwords Anzeigen automatisch generiert. Also sobald jemand einen Suchbegriff eingibt. Das bedeutet: So wie unsere Markenrechte verletzt und ausgebeutet wurden, werden tagtäglich in ganz Europa tausende Markenrechte verletzt ohne dass die Inhaber etwas davon mitbekommen. Und da geht es eBay und Amazon nur darum, Käufer auf ihre Plattformen zu locken. Selbst wenn das Gesuchte dort gar nicht gehandelt wird. Wenn der Interessent erstmal auf den Plattformen gelandet ist, dann sucht er ja vielleicht dort weiter oder findet dort was anderes. Ob da die Rechte anderer Menschen oder Firmen verletzt werden, interessiert eBay und Amazon nicht mal am Rande. Wirtschaftlich mag das Sinn machen. Ethisch und moralisch sind diese Leute für uns auf dem Niveau des Neandertalers stehen geblieben.

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9 Kommentare zu „Big Player gegen Senmotic Barfußschuhe“

  1. Chapeau! Gerade kleinere Firmen lassen sich von den “Großen” viel zu viel gefallen und setzen ihre Rechte viel zu selten durch. Oft aus finanziellen Gründen oder weil Inhaber kleinerer Firmen denken, gegen die Big Player hätten sie keine Chance. Ich freue mich, dass Sie da anders sind und Ihre Rechte durchsetzen. Und wie man am eBay-Beispiel sieht, auch mit Erfolg. Ich wünsche Ihnen auch in der Sache “Amazon” viel Erfolg.

  2. Ist schon richtig, was Sie schreiben. Eine Niederlage vor Gericht und eine Kommunikation und Diskussion des Urteils hätte eine Klagewelle auslösen können. Denn wenn die Adwords für eBay und auch Amazon wirklich dynamisch generiert werden, sobald ein Suchbegriff bei Google eingegeben wurde, sind noch mehr Markeninhaber von der Rechtsverletzung betroffen. Sicher auch viele Markeninhaber, die Ihre Marke für Dienstleistungen geschützt haben.
    Strategisch hat sich eBay richtig verhalten und lieber in einem Einzelfall eine Klage abgewendet. Ob Amazon das Klagerisiko wirklich eingehen will, wage ich an dieser Stelle auch zu bezweifeln. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Beklagtenseite Ihnen einen Vergleich anbietet.

  3. Nachdem ich diesen Beitrag mal wieder gelesen habe, habe ich mir den Spaß erlaubt nach Senmotic in Google zu suchen. Als eine Antwort kam folgender Link bei Amazon heraus:
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=13&cad=rja&uact=8&ved=0CCkQFjACOAo&url=http%3A%2F%2Fwww.amazon.de%2FSenmotic%2Fs%3Fie%3DUTF8%26page%3D1%26rh%3Di%253Aaps%252Ck%253ASenmotic&ei=QsyaU6yQFqLD7Aap94CIBA&usg=AFQjCNH998Xz7fTHFZ4QsQz1NHaRFGlzlw&bvm=bv.68911936,d.bGE
    Da wird man auf die Amazonseite geleitet und findet natürlich keine Senmotic Schuhe, wie auch, die werden da ja gar nicht verkauft, vielleicht hilft der Link bei der KLage weiter, aber wahrscheinlich wißt Ihr das ja schon. Falls unerwünscht dann bitte ich Euch den Link wieder zu entfernen, wir wollen ja auch keine Werbung für andere hier machen. Schließlich gibt es ja nur hier die besten Barfussschuhe!

  4. Die Anzeigen von ebay, amazon & co werden automatisch geschalten. Das Google-AdWords-System macht es möglich, auf alle Begriffe Anzeigen schalten zu lassen, die Google mit einem Thema (Keywordset) verbindet (weitgehend passend). Hat man in diesem Keywordset auch Schuhe stehen, werden die Anzeigen somit auch bei Suchanfragen nach verschiedenen Herstellern und Händlern eingeblendet. Das kann man verhindern, indem man bei Google AdWords diese (Marken-)Keywords ausschliesst. Dass Amazon auch noch eine automatische Landingpage generiert wo sinnbildlich steht: „Leider keine Ergebnisse für xy – aber die meisten Kunden von uns kauften dafür…“ ist halt deren automatisches System. Das hat mit den freundlichen Anrufen, sich dort listen zu lassen nix zu tun.

    Davon abgesehen kann Amazon ein (sehr) guter Absatzmarkt sein. Die 15% Provision kann man zum Einen aufschlagen und zum Anderen seid Ihr ja Hersteller, Markeninhaber usw. Da wird es für Amazon schon schwer, das alles später selbst anzubieten (was sehr oft geschieht). Gefühlt wäre das trotzdem irgendwie ein Pakt mit dem Teufel… 😉

  5. Das die Anzeigen automatisch generiert werden ist uns schon klar. Wie schon von Ihnen geschrieben kann Amazon Begriffe auschließen. Tun die jedoch nicht. Wäre viel zu viel Arbeit vorab alle möglichen Markennamen zu sperren. Deswegen nimmt Amazon billigend in Kauf, dass Markenrechte von allen möglichen Firmen verletzt werden. Dafür braucht man eine gewisse kriminelle Energie. Juristisch betrachtet ist es auch unerheblich, ob Amazon diese Seite „Leider keine Ergebnisse für xy – aber die meisten Kunden von uns kauften dafür…“ oder wie in unserem Fall gleich Schuhe eines Mitbewerbers anbietet. In beiden Fällen glänzt Amazon mit einem sogenannten Nicht-Angebot. Und das ist rechtswidrig. Man darf keine Werbung für Produkte oder Marken machen, die man gar nicht führt. Und mit dem Nicht-Angebot (Juristensprache :-)) Kunden auf seine Plattform oder in sein Ladengeschäft locken, um sie dann mit ähnlichen Produkten zum Kauf zu animieren. Kleines Beispiel: Die BMW-Niederlassung in Leipzig stellt ein großes Plakat auf: Jetzt den neusten Mercedes Probe fahren und sofort mitnehmen… Und wenn der Kunde kommt: Tut uns leid, alle Autos mit Stern sind schon weg. Wir haben jedoch schöne BMW. Nehmen Sie doch den ;-).

    Wir können und wollen keine 15% (bei uns wären es auch 17%) bei Amazon zahlen. Dann müssten wir auch bei uns im Shop die Preise anheben. Oder warum sollte der Kunde bei Amazon kaufen, wenn es die Barfußschuhe bei uns im Shop 17% günstiger gibt? Dazu können wir uns dort nicht gebührend und umfangreich präsentieren und vom Wettbewerb abheben. Wir möchten unsere Barfußschuhe exklusiv vertreiben. Zu „exklusiv“ gehört halt auch, dass man sie nicht auf Plattformen für alles neben elektrischen Zahnbürsten und Billy Boy Kondomen anbietet. 😉 Auch andere verweigern sich erfolgreich Amazon oder müssen gegen Amazon klagen:

    http://www.nachhaltigleben.de/nachhaltige-nachrichten/lush-kosmetik-gewinnt-klage-prozess-gegen-amazon-markenrechtsverletzung-1101

  6. Trotzdem möchte ich nochmal auf den Hinweis von Sebastian verweisen. Um Derartiges auch für andere Anzeigen bei Google auszuschließen, wäre es sinnvoll, sich zusätzlich auch an das Google Adwords Team zu wenden. Diese können die Verwendung Ihrer Marke durch andere Anbieter quasi „an der Quelle“ ausschließen. Siehe auch hier:https://support.google.com/adwordspolicy/answer/2562124

  7. Die Google-Adwordsanzeigen werden bei großen Big Playern automatisch von Google mit Suchbegriffen verknüft und eingeblendet. Google ist also Erfüllungsgehilfe. 😉 Unabhängig davon nutzen wir nicht nur allein unsere Marke. Im Bereich der Therapie haben wir z.B zahlreiche Therapeuten, die unsere Marke auf Lizenzbasis nutzen. Ein genereller Ausschluß für die Nutzung in Adwords bei Google durch Google wäre für die Lizenznehmer eine viel zu starke Einschränkung, um sich werblich als Senmotic Faszien-Therapeut darzustellen. Die Nutzung fremder Marken im geschäftlichen Verkehr ist ja verboten und rechtswidrig. Viel interessanter ist es für uns, wer sich alles nicht um die Gesetze kümmert und unsere Marke für sich ausbeuten will. Wir haben jetz so einen Fall in der Therapie. Da hat ein ehemaliger Therapeut von uns hinter unserem Rücken seine eigene Marke gegründet, bei uns gekündigt und ist über Nacht vom normalen Faszien-Therapeuten zum absoluten „Über-Experten“ mutiert. Während er im Vordergrund seine eigene Marke (equilibriumstate.de) aufbaute bzw, uns schamlos kopierte, hat er im Hintergrund weiter unsere Marke für sich benutzt. Da lernt man doch die Menschen kennen, wie sie wirklich sind. 😉 Dieser Mensch war sehr, sehr uneinsichtig und hat gelogen— äh politisch korrekt „die Unwahrheit gesagt“, was das Zeug hielt. Die Sache ging bis vor das Gericht. Jetzt dürfen wir ihn ganz offizeill „Verurteilter Markenrechtsverletzer“ nennen. 😉 Zusätzlich erhalten wir Einblick in seine Bücher und können sehen, mit wem und wie viel er Umsätze und Gewinne mit unserer Marke erzielt hat. Die können dann abgeschöpft werden. Deswegen kann es für uns sogar wirtschaftlich sinnvoll sein, wenn unsere Marke verletzt wird. 😉

  8. Christiane Ginschel

    TOP! wie Ihr denen die Stirn bietet. Das ist in der heutigen Zeit unabdingbar.
    TOP im Übrigen auch eure Texte, da kommt Lesespaß auf!

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